In Zeiten allgegenwärtiger künstlicher Lichtquellen wird das Thema der photobiologischen Sicherheit immer wichtiger – sowohl aus gesundheitlicher als auch aus rechtlicher Sicht. Besonders sollte man auf LED-Beleuchtung achten, die zwar allgemein als energieeffizient und modern gilt, jedoch gesundheitliche Risiken im Zusammenhang mit blauem Licht mit sich bringen kann.
Was ist blaues Licht und warum ist es wichtig?
Das sichtbare Licht, das wir als weiß wahrnehmen, ist in Wirklichkeit eine Mischung elektromagnetischer Strahlung mit unterschiedlichen Wellenlängen. Darunter nimmt blaues Licht (Bereich 400–500 nm) eine wichtige Stellung ein. Es kommt natürlich im Sonnenlicht vor, wird aber zunehmend auch von künstlichen Quellen emittiert – Bildschirme, Monitore, LED-Beleuchtung.
Der Einfluss von blauem Licht auf den menschlichen Körper ist vielfältig. Einerseits reguliert es den Tag-Nacht-Rhythmus, verbessert die Konzentration und kann in der Phototherapie eingesetzt werden. Andererseits kann eine übermäßige Exposition zu Augenbelastung, Kopfschmerzen, Schlafstörungen und in extremen Fällen zu Schäden an der Netzhaut führen.
Blaues Licht in LED-Lampen – wann kann es schädlich sein?
LED-Dioden sind zu einer beliebten Lichtquelle in Haushalten, Büros und öffentlichen Räumen geworden. Obwohl sie allgemein als sicher gelten, basiert ihre Konstruktion auf der Emission von blauem Licht, das mit einer Phosphorschicht überzogen wird. Dadurch können einige Modelle – insbesondere solche mit hoher Farbtemperatur (sogenanntes „kaltes“ Licht) – große Mengen an blauem Licht emittieren.
Eine hohe Konzentration des blauen Anteils im weißen Licht kann ein Risiko für das Sehvermögen darstellen, insbesondere bei längerer Exposition aus kurzer Entfernung, was zu Schäden an der Netzhaut führen kann. Zu den möglichen Folgen gehören unter anderem:
- Photochemische Netzhautschäden – äußern sich durch sogenannte „blinde Flecken“ oder Ausfälle im Gesichtsfeld, oft erst einige Stunden nach der Exposition sichtbar.
- Thermische Schäden – treten unmittelbar nach der Exposition auf und führen ebenfalls zu einer Verschlechterung des Sehvermögens, mit begrenzten Regenerationsmöglichkeiten.
Normen und Vorschriften – verpflichtende Sicherheitsprüfungen
Als Reaktion auf die zunehmende Verbreitung von LED-Lichtquellen hat die Europäische Union eine Reihe von Vorschriften eingeführt, um die Gesundheit der Nutzer zu schützen. Eine davon ist die Norm PN-EN 62471:2010, die ein integraler Bestandteil der Niederspannungsrichtlinie (LVD) ist und die photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen betrifft.
Gemäß dieser Norm muss jede auf den Markt gebrachte Lichtquelle hinsichtlich potenzieller Gefahren geprüft und einer von vier Risikogruppen zugeordnet werden:
- Gruppe RG0 (kein Risiko)
- Gruppe RG1 (geringes Risiko)
- Gruppe RG2 (mittleres Risiko)
- Gruppe RG3 (hohes Risiko)
Gemäß der Norm EN 60598-1 muss, wenn eine Leuchte der Gruppe RG2 zugeordnet wird, sowohl auf der Leuchte selbst als auch in der Anleitung eine entsprechende Information angebracht werden: „Nicht in die Lichtquelle schauen“ zusammen mit einem Piktogramm.

Bewusste Auswahl der Beleuchtung
Beim Kauf einer Lampe oder LED-Leuchte achten wir meist auf Leistung, Lichtfarbe oder Energieklasse. Ebenso wichtig – und oft übersehen – sind jedoch Aspekte der photobiologischen Sicherheit.
Eine falsch gewählte Beleuchtung kann nicht nur das Sehvermögen beeinflussen, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden, den Schlafrhythmus, die Konzentration und die Arbeitsleistung.
Verantwortung der Hersteller und Händler
Wenn du Hersteller oder Händler von Lichtquellen bist – denke daran: Prüfungen zur photobiologischen Sicherheit sind keine Option, sondern eine Pflicht. Wenn entsprechende Prüfungen fehlen, müssen sie von externen Laboren durchgeführt werden. Nur dann ist eine zuverlässige Einstufung in eine Risikogruppe und das Inverkehrbringen eines sicheren Produkts möglich. Als RCC führen wir solche Prüfungen durch und bieten Beratung an, die hilft, die Anforderungen zu erfüllen und die sichere Nutzung zu gewährleisten.