Neue EU-Anforderungen für Produkte mit eingebauten Batterien. Was muss vor dem 18. Februar 2027 geplant werden?

Direkt zu den Abschnitten

Vor dem 18. Februar 2027 sollten Unternehmen prüfen, ob Produkte mit eingebauten Batterien die neuen EU-Anforderungen erfüllen werden. Dies betrifft vor allem die Konstruktion des Geräts, die Möglichkeit einer sicheren Entfernung und eines sicheren Austauschs der Batterie, Anleitungen, technische Dokumentation sowie die Verfügbarkeit der Batterie als Ersatzteil. Es lohnt sich, dies frühzeitig zu tun, da ein Teil der Änderungen eine Neukonstruktion des Produkts, eine Aktualisierung der Dokumentation oder eine Anpassung des Serviceprozesses erfordern kann.

Das Thema austauschbarer Batterien ab 2027 haben wir bereits im Zusammenhang mit Änderungen im Elektronikdesign behandelt. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die praktischen Anforderungen, die vor dem Inkrafttreten von Art. 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 analysiert werden sollten.

Produkte mit eingebauten Batterien werden heute in vielen Branchen eingesetzt. Dies betrifft nicht nur Unterhaltungselektronik, sondern auch Haushaltsgeräte, Werkzeuge, Spielzeug, Medizinprodukte, Smart-Produkte, Sensoren, Terminals, Elektrofahrräder und leichte Verkehrsmittel. Zu dieser Gruppe gehören auch am Körper getragene Geräte wie Smartwatches, Fitnessarmbänder oder medizinische Sensoren. Je mehr solcher Produkte auf den Markt kommen, desto wichtiger werden ihre Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die sichere Austauschbarkeit der Batterie.

Die EU-Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien führt Anforderungen ein, die bereits in der Produktentwicklungsphase berücksichtigt werden müssen. Besonders wichtig ist Art. 11 der Verordnung. Er gilt ab dem 18. Februar 2027 und betrifft die Möglichkeit der Entfernung und des Austauschs von Gerätebatterien sowie LMT-Batterien, also Batterien, die in leichten Verkehrsmitteln verwendet werden.

Für Hersteller, Importeure und Unternehmen, die Produkte auf den EU-Markt bringen, bedeutet dies, dass sie die Konstruktion des Produkts, die Dokumentation, die Anleitungen, den Zugang zu Ersatzteilen sowie mögliche technische Einschränkungen frühzeitig prüfen müssen.

Worin besteht die neue Anforderung?

Die Grundregel ist einfach: Eine in ein Produkt eingebaute Batterie sollte sicher entfernt und ausgetauscht werden können. Es geht jedoch nicht nur darum, die Batterie physisch herauszunehmen. Der Austausch sollte weder die Batterie noch das Gerät beschädigen. Nach dem Austausch sollte das Produkt weiterhin bestimmungsgemäß funktionieren. Auch Sicherheit, Funktionalität oder Leistung des Produkts dürfen sich nicht verschlechtern.

Bei Gerätebatterien betrifft die Pflicht grundsätzlich die Möglichkeit der Entfernung und des Austauschs durch den Endnutzer. Gemeint ist eine erwachsene Person ohne Fachwissen oder Qualifikationen im Bereich Reparatur. Das Produkt sollte daher so konstruiert sein, dass der Nutzer diesen Vorgang sicher und ohne Beschädigung des Geräts durchführen kann.

Bei LMT-Batterien beziehen sich die Anforderungen auf die Möglichkeit der Entfernung und des Austauschs durch unabhängige Fachleute. Dies gilt auch auf Ebene der Zellen, aus denen die Batterie besteht.

Werkzeuge, Anleitungen und praktische Austauschmöglichkeit

Die bloße Erklärung des Herstellers, dass eine Batterie austauschbar ist, reicht nicht aus. Entscheidend ist die praktische Möglichkeit, diesen Vorgang tatsächlich durchzuführen.

Eine Gerätebatterie sollte mit handelsüblichen Werkzeugen oder ohne Werkzeuge entfernt werden können. Es sollten keine proprietären Werkzeuge, Lösungsmittel, Wärmeenergie oder Methoden erforderlich sein, die das Gerät beschädigen können. Wenn für den Austausch ein Spezialwerkzeug benötigt wird, sollte es zusammen mit dem Produkt kostenlos bereitgestellt werden.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Produktkonstruktion überprüft werden muss. Es ist zu bewerten, ob die Batterie nicht dauerhaft vergossen, auf eine Weise verklebt, die die Demontage erschwert, in einem Gehäuse eingeschlossen, das zerstört werden muss, oder mit Elementen gesichert ist, die der Nutzer nicht sicher entfernen kann.

Ebenso wichtig ist die Anleitung. Der Nutzer oder Fachmann sollte klare Informationen dazu erhalten, wie die Batterie entfernt, ausgetauscht und wie mit der Altbatterie umzugehen ist. Die Anleitung sollte außerdem Regeln zur sicheren Lagerung, zum Transport und zur Abgabe der Altbatterie an einer geeigneten Sammelstelle enthalten.

Wann ist kein Austausch durch den Nutzer erforderlich?

Die Verordnung sieht Ausnahmen vor. In einigen Fällen reicht es aus, wenn die Batterie durch einen unabhängigen Fachmann entfernt und ausgetauscht werden kann.

Dies betrifft unter anderem ausgewählte Produkte, die speziell für den Einsatz in nasser Umgebung entwickelt wurden. Gemeint sind Geräte, die regelmäßig Spritzwasser, Wasserstrahlen oder Eintauchen ausgesetzt sind und zum Waschen oder Spülen vorgesehen sind. Beispiele können bestimmte elektrische Zahnbürsten, Rasierer, Haarschneider oder Epilierer sein.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Produkt mit IP-Kennzeichnung automatisch unter diese Ausnahme fällt. Der Hersteller sollte über eine technische Begründung verfügen. Es muss nachgewiesen werden, dass das Produkt tatsächlich überwiegend in einer solchen Umgebung arbeitet und dass ein Batteriewechsel durch den Nutzer die Sicherheit des Nutzers oder des Geräts gefährden könnte. Außerdem ist darzulegen, dass eine Neukonstruktion des Produkts nicht möglich ist, ohne Sicherheit, Funktion oder Leistung des Produkts erheblich zu beeinträchtigen.

Weitere Ausnahmen können auch für bestimmte Medizinprodukte, sicherheitskritische Geräte sowie Produkte gelten, bei denen eine dauerhafte Verbindung der Batterie mit dem Gerät aufgrund der Datenintegrität erforderlich ist.

Batterie als Ersatzteil

Die neuen Anforderungen betreffen auch die Verfügbarkeit von Batterien nach dem Verkauf des Produkts. Gerätebatterien und LMT-Batterien sollen mindestens 5 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines bestimmten Gerätemodells als Ersatzteile verfügbar sein.

Dies ist für Hersteller und Importeure wichtig, da die Verfügbarkeit der Batterie im Voraus geplant werden muss. Es reicht nicht aus, ein Produkt mit austauschbarer Batterie zu entwickeln. Es muss auch die reale Möglichkeit eines Austauschs während der Nutzungsdauer des Geräts sichergestellt werden.

Wenn für den Austausch zusätzliche Elemente benötigt werden, zum Beispiel Steckverbinder, Schrauben, Dichtungen oder andere Befestigungen, kann auch deren Verfügbarkeit als Ersatzteile erforderlich sein. Dies gilt besonders dann, wenn sie nach der Demontage nicht wiederverwendet werden können.

Kompatible Batterie und Softwarebeschränkungen

Die Verordnung berücksichtigt auch kompatible Batterien. Das Produkt sollte die Verwendung einer Originalbatterie sowie einer kompatiblen Batterie ermöglichen, sofern eine solche Batterie kein Risiko darstellt und das Gerät bestimmungsgemäß funktionieren lässt.

Wichtig sind auch Softwarebeschränkungen. Die Software sollte den Austausch der Batterie gegen eine kompatible Batterie nicht erschweren. Dies betrifft unter anderem Praktiken, bei denen Teile mit einem bestimmten Gerätexemplar gekoppelt werden. Der Hersteller darf Lösungen einsetzen, die die Sicherheit und die ordnungsgemäße Funktion des Produkts gewährleisten. Er sollte jedoch Reparaturen nicht blockieren oder Funktionen des Geräts nur deshalb einschränken, weil eine kompatible Batterie verwendet wurde.

Zulässig kann der Hinweis an den Nutzer sein, dass eine nicht originale Batterie eingesetzt wurde. Eine solche Meldung sollte jedoch weder die Funktion des Produkts noch der kompatiblen Batterie oder die Nutzererfahrung beeinträchtigen.

Was sollten Unternehmen vor dem 18. Februar 2027 planen?

Unternehmen, die Produkte mit eingebauten Batterien auf den EU-Markt bringen, sollten bereits jetzt prüfen, ob ihre Produkte die neuen Anforderungen erfüllen werden. Es lohnt sich, die Konstruktion des Geräts, die Art der Batteriemontage, den Zugang zu Werkzeugen, die Bedienungsanleitung, die technische Dokumentation sowie die Verfügbarkeit der Batterie als Ersatzteil zu analysieren.

In der Praxis sollten einige Fragen beantwortet werden:

  • Kann der Endnutzer die Batterie sicher entfernen und austauschen?
  • Wie wirkt sich der Austausch auf das Gerät aus und führt er nicht zu dessen Beschädigung?
  • Welche Werkzeuge sind für die Entfernung und den Austausch der Batterie erforderlich?
  • Sind diese Werkzeuge auf dem Markt verfügbar?
  • Wie beschreibt die Anleitung den Batteriewechsel und den Umgang mit der Altbatterie?
  • Für welchen Zeitraum wird die Batterie als Ersatzteil verfügbar sein?
  • Blockiert die Software nicht die Verwendung einer kompatiblen Batterie?
  • Auf welcher Grundlage kann eine mögliche Ausnahme von der Pflicht technisch und dokumentarisch begründet werden?

Technische Unterstützung bei der Vorbereitung von Produkten auf die neuen Anforderungen

Die neuen Anforderungen sollten nicht ausschließlich als rechtliches Thema behandelt werden. Es handelt sich vor allem um ein konstruktives, technisches und dokumentationsbezogenes Thema. Es betrifft die Art der Produktentwicklung, die Nutzungssicherheit, Anleitungen, Ersatzteile und die Konformitätsbewertung.

RCC unterstützt Hersteller, Importeure und Händler bei der Analyse technischer Anforderungen sowie der Dokumentation von Produkten, die auf den EU-Markt gebracht werden. Bei Produkten mit eingebauten Batterien kann es hilfreich sein zu prüfen, ob die Gerätekonstruktion, die Art der Batteriemontage, die Anleitungen und die Dokumentation den neuen Anforderungen entsprechen.

Eine gute Vorbereitung vor dem 18. Februar 2027 hilft, das Risiko späterer Konstruktionsänderungen, Dokumentationsprobleme und Verzögerungen bei der Markteinführung zu reduzieren. Bei batteriebetriebenen Geräten lohnt es sich daher, die Austauschbarkeit der Batterie als festen Bestandteil der Produktentwicklung zu betrachten und nicht als Formalität am Ende des Prozesses.

Haben Sie Fragen nach der Lektüre des Artikels?

Wir helfen Ihnen, die Inhalte aus dem Artikel in konkrete Anforderungen für Ihr Produkt umzusetzen.