Wussten Sie, dass eine fehlende Registrierung von Heizkesseln in EPREL den Verkauf blockieren und den Zugang zu Fördermitteln verhindern kann?

Wir übernehmen die vollständige Registrierung von Heizgeräten inklusive aller Formalitäten.

Umfassende Abwicklung der Kesselregistrierung

  • Überprüfung des Produkts und der Dokumentation, einschließlich Analyse der Parameter, der Rechtskonformität sowie der Notwendigkeit einer Registrierung
  • Vorbereitung der Daten für die EPREL-Datenbank, einschließlich Erstellung der vollständigen technischen Spezifikation und Zusammenstellung aller erforderlichen Informationen
  • Einrichtung und Pflege des EPREL-Kontos, einschließlich Erstellung eines Hersteller- oder Importeurkontos sowie Konfiguration von Profil und Berechtigungen
  • Meldung des Produkts im Register durch Eingabe der Daten sowie Übermittlung der Dokumente und Energieetiketten
  • Betreuung nach der Registrierung, einschließlich Änderungen, Ergänzungen sowie Unterstützung bei Kontrollen und Audits

Warum ist die Registrierung in EPREL wichtig?

Für wen ist unser Angebot gedacht?

Welche Geräte unterstützen wir bei der Registrierung?

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

Häufig gestellte Fragen

1. Müssen Heizkessel in die EPREL-Datenbank eingetragen werden?

Ja, aber nur bestimmte Heizkessel.

Die Pflicht gilt für Heizgeräte, die unter die EU-Vorschriften zu Ökodesign und Energiekennzeichnung fallen.

Sie müssen vor dem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt in der EPREL-Datenbank (European Product Registry for Energy Labelling) registriert werden

Die Registrierungspflicht betrifft:

  • Hersteller

  • Importeure

  • Bevollmächtigte Vertreter

Ohne Registrierung ist ein legaler Verkauf nicht möglich, einschließlich der Teilnahme an Förderprogrammen.

2. Welche Heizkessel müssen in EPREL registriert werden?

In die EPREL-Datenbank müssen unter anderem gemeldet werden:

  • Gas-, Öl- und Pelletheizkessel zur Raumheizung

  • Brennwertkessel

  • Heizgeräte mit einer Leistung bis 70 kW

  • Anlagen (z. B. Kessel + Regler + Speicher)

Allgemeine Regel:
Wenn ein Gerät eine EU-Energiekennzeichnung besitzt, muss es in der EPREL-Datenbank registriert werden.

3. Welche Heizkessel sind nicht betroffen?

Nicht gemeldet werden müssen unter anderem:

  • Geräte mit einer Leistung über 70 kW

  • Industrielle und technologische Kessel

  • Geräte, die ausschließlich auf individuelle Bestellung gefertigt werden

4. Wer ist zur Registrierung verpflichtet?

Die Pflicht liegt bei:

  • dem Hersteller (wenn er seinen Sitz in der EU hat)
  • dem Importeur (wenn das Produkt aus einem Drittland stammt)
  • dem bevollmächtigten Vertreter

Der Installateur oder Verkäufer nimmt keine Registrierung vor, sollte jedoch überprüfen, ob das Produkt in der EPREL-Datenbank eingetragen ist.

5. Wann muss die Registrierung erfolgen?

Die Registrierung muss erfolgen:

  • vor dem Inverkehrbringen des Produkts
  • vor Beginn des Verkaufs in der EU
6. Folgen einer fehlenden Registrierung

Eine fehlende Registrierung in EPREL kann folgende Konsequenzen haben:

  • Verkaufsverbot für das Gerät
  • Verwaltungsstrafen
  • Probleme bei Kontrollen (z. B. durch Marktaufsichtsbehörden wie UOKiK oder die Handelsinspektion)

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