Registrierung von Heizkesseln im Programm „Saubere Luft“ – wichtige Informationen für Hersteller und Importeure

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Das Programm „Saubere Luft“ ist eine staatliche Initiative zur Unterstützung des Austauschs veralteter Wärmequellen durch moderne, umweltfreundliche Heizsysteme. Für Hersteller und Importeure von Heizkesseln bedeutet dies die Notwendigkeit, ihr Angebot an die aktuellen Anforderungen anzupassen und die formalen Kriterien zu erfüllen, die notwendig sind, damit Kunden Fördermittel erhalten können.

Welche Kessel qualifizieren sich für das Programm?

Derzeit umfasst die Förderung ausschließlich:

  • Holzpelletkessel,
  • Holzvergaserkessel.

Voraussetzung für den Erhalt finanzieller Unterstützung ist die Aufnahme des Geräts in die offizielle Liste der Grünen Geräte und Materialien (ZUM). Seit 2024 ist die Installation beliebiger Modelle nicht mehr möglich, daher müssen Hersteller und Importeure sicherstellen, dass ihre Kessel alle technischen und formalen Anforderungen erfüllen.

Anforderungen an die Kessel

Damit Heizkessel für das Programm „Saubere Luft“ zugelassen werden, müssen sie folgende Kriterien erfüllen:

Holzvergaserkessel:

  • Zertifikat über die Konformität mit den Anforderungen des Ökodesigns,
  • Energieeffizienzklasse mindestens A+,
  • kein Notrost und keine Vorfeuerung.

Holzpelletkessel:

  • Erfüllung derselben Anforderungen wie Holzvergaserkessel,
  • Einhaltung der Emissionsgrenzwerte,
  • Registrierung in der EPREL-Datenbank.

Registrierung von Kesseln in der EPREL-Datenbank und auf der ZUM-Liste

Die Registrierung im EPREL-System (European Product Registry for Energy Labelling) sowie auf der ZUM-Liste ist notwendig, damit ein Gerät für das Programm qualifiziert wird. Ohne diese Einträge kann der Kunde keine Förderung erhalten, was sich erheblich auf den Verkauf auswirken kann.

Welche Maßnahmen sind von Herstellern und Importeuren erforderlich?

  1. Anmeldung des Geräts in der EPREL-Datenbank – dieser Prozess umfasst die Bereitstellung vollständiger technischer Dokumentation und Zertifikate.
  2. Eintrag in die ZUM-Liste – Erfüllung der aktuellen Anforderungen des Programms „Saubere Luft“ und Genehmigung durch den Nationalen Fonds für Umweltschutz und Wasserwirtschaft.
  3. Anpassung der Informationsmaterialien – Sicherstellung, dass Kunden Zugang zu klaren Informationen über die Konformität des Geräts mit dem Programm haben.

RCC unterstützt Hersteller und Importeure

Wir bieten Unterstützung im Prozess der Registrierung von Heizkesseln in der EPREL-Datenbank.

Wir bieten:

  • Überprüfung der Konformität des Geräts mit den Programmanforderungen,
  • Erstellung der für die Registrierung erforderlichen Dokumentation,
  • Meldung des Geräts in der EPREL-Datenbank.

Dank unserer Dienstleistungen können Hersteller und Importeure ihre Geräte effizient auf den Markt bringen und Kunden den Zugang zu Fördermitteln im Rahmen des Programms „Saubere Luft“ ermöglichen.

Kontaktieren Sie uns

Wenn Sie Hersteller oder Importeur von Heizkesseln sind und Ihre Geräte im Programm „Saubere Luft“ registrieren möchten, kontaktieren Sie uns!

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